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Übersicht

Neues internationales Frachtrecht

Laut Bekanntgabe des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) ist das COTIF 1999 zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

Wichtige Bestandteile des COTIF 99 sind die "Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern" (ER CIM, Anhang B zum Übereinkommen).

Die neuen Rechtsvorschriften der COTIF (3.6.1999) finden Sie auf dem Internetauftritt der "Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahngüterverkehr (OTIF)" unter dem Punkt "Übereinkommen (COTIF)" (siehe Link in der rechten Spalte).

Gegenüber dem derzeit geltenden Recht gibt es Änderungen und Neuerungen. Einige möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen:

Neues Frachtbriefmuster

Mit Inkrafttreten der neuen ER CIM ist ein neues Frachtbriefmuster zu verwenden. Der neue CIM-Frachtbrief des internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Muster mit Erläuterungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Frachtbriefe".

Wegfall von Beförderungs- und Tarifpflicht

Die neuen ER CIM überlassen Regelungen zur Beförderungspflicht und anzuwendender Tarife zukünftig ausschließlich den Vertragspartnern. Kundenabkommen (Sonderabmachungen) werden auch weiterhin Beförderungs- und Tarifvereinbarungen enthalten und so die Beförderung vertraglich sicherstellen. Diese Abkommen regeln auch die Zahlung der Transportkosten - wie Fracht, Nebengebühren, Zölle und sonstige Kosten - die durch den Zahlungsvermerk im Frachtbrief für den einzelnen Beförderungsvertrag vorzuschreiben ist.

Verantwortung für die Frachtkosten

Ohne Vereinbarung für die Frachtzahlung ist künftig der Absender zahlungspflichtig. Bisher war der Empfänger zahlungspflichtig.

Für den Fall der vereinbarten Überweisung der Transportkosten auf den Empfänger bleibt der Absender so lange verantwortlich, bis der Empfänger den Frachtbrief eingelöst, die Ablieferung gefordert oder eine nachträgliche Verfügung erteilt hat. Welche Zahlungsvermerke (Frankaturvorschriften) im Frachtbrief vermerkt werden dürften, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Bahn und Kunden.

Änderungen im Verfügungsrecht

Nach dem neuen Frachtrecht liegt das Verfügungsrecht bereits ab Ausstellen des Frachtbriefes beim Empfänger der Sendung, wenn der Absender keine anderweitige Weisung im Frachtbrief eingetragen hat. Bisher war der Absender in den meisten Fällen mindestens so lange verfügungsberechtigt, bis das Gut im Zollgebiet des Empfangslandes angekommen war.

Bei einem Beförderungshindernis ist künftig der Verfügungsberechtigte weisungsbefugt. Bisher war in diesem Fall der Absender weisungsbefugt. In vielen Fällen darf der Beförderer über die Einholung einer Weisung entscheiden. Damit der Absender auch bei Beförderungshindernissen Ansprechpartner für DB Schenker Rail Deutschland bleibt und Verzögerungen in der Vertragsabwicklung vermieden werden, sieht DB Schenker Rail Deutschland bei Versand ab Deutschland künftig standardmäßig den Eintrag einer Weisung im Frachtbrief vor ("Absender alleine verfügungsberechtigt, bis die Sendung Deutschland verlassen hat"), wenn der Absender keine andere Weisung erteilt.

Geschäftsbedingungen für den internationalen Verkehr

Für den internationalen Verkehr sieht dieDB Schenker Rail Deutschland AG eigene Geschäftsbedingungen vor. Alle wichtigen Besonderheiten werden in die "Bestimmungen für den internationalen Eisenbahngüterverkehr" aufgenommen, die wiederum Bestandteil der "Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG" sind. Diese Bedingungen werden auch die "Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den internationalen Eisenbahngüterverkehr - ABB CIM" sowie die AGB "Handbuch CIM-Frachtbrief - GLV CIM" enthalten, die in Abstimmung mit internationalen Kundenverbänden vom internationalen Eisenbahntransportkomitee - dem CIT - erarbeitet worden sind. Sobald die Bedingungen fertiggestellt sind, werden Sie im Internetauftritt zur Verfügung gestellt.

Letzte Aktualisierung: 24.05.2012

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